ANGEHÖRIGENBONUS
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.
Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier (340.3 KB).
Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier:
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