Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern, aber es kann die Welt für diesen Einen verändern!
Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern,aber es kann die Welt für diesen Einen verändern! 

Kosten für mobile Pflege und Betreuung

Selbstbehalt

Die Kosten für die mobile Pflege und Betreuung sind einkommensabhängig und werden vom Land Tirol gefördert. Alle Klienten zahlen, entsprechend der bestehenden Richtlinien zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol, einen Selbstbehalt.
Ihr persönlicher Selbstbehalt wird individuell berechnet und berücksichtigt Einkommen und Ausgaben. Die erforderlichen Daten werden im Zuge des Erstgespräches im Auftrag des Landes Tirols erhoben.
WICHTIG! Für die Förderung durch das Land benötigen Sie eine Pflegestufe oder ein ärztliches Attest.

 

Kosteninformation

Der Selbstbehalt für die Hauskrankenpflege liegt zwischen € 7,92 und € 48,- pro Stunde.
Der Selbstbehalt für die Haushaltshilfe liegt zwischen € 5,16 und € 27,72 pro Stunde.
(Stand per Jänner 2023)

 

Die kleinste berechenbare Zeiteinheit beträgt eine Viertelstunde und die weitere Abrechnung erfolgt minutengenau.
Verrechnet wird nur die tatsächliche Betreuungszeit beim Klienten, sowie die dazugehörige Pflegeplanung.


Leistungen an Sonn- und Feiertagen werden nach Bedarf durchgeführt und mit einem Zuschlag von 50% verrechnet.

 

Das Pflegegeld dient zur Abdeckung der erforderlichen Sprengelleistungen.

 

Zum Beispiel:

Pflegestufe 1 beträgt € 175,00

Pflegestufe 3 beträgt € 502,80

 

Pflegegeld kann über die Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden, wobei der Antrag auch im Sprengelbüro aufliegt und wir für Fragen gerne zur Verfügung stehen.

 

 

 

Unterlagen

Für die Berechnung Ihres Selbstbehaltes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • aktuellen Einkommensnachweis (Nettoeinkommen/Nettopension, sonstige Einkommen der zu pflegenden Person und deren/dessen Ehe-/Lebenspartnerin/s
  • Kosten für den Lebensunterhalt werden nach den Grundsätzen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes berechnet z.B.: für Alleinstehende € 790,23
  • eine Bestätigung eines allfälligen Pflegegeldbezuges
  • aktuelle Ausgaben für Miete und Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser, Kanalgebühr, Müllgebühr, Versicherung (Feuer-, Haftpflichtversicherung), Grundsteuer)
  • Für Klienten, welche in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung leben, können die Wohnkosten in gleicher Höhe wie bei einem Mietverhältnis anerkannt werden. Der Nachweis der Miet- bzw. Wohnkosten erfolgt über Mietverträge, Vorschreibungen von Hausverwaltungen, Bankbelege, Abbuchungsaufträge, etc.

Falls keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind wir verpflichtet, den Höchstsatz des Selbstbehaltes zu verrechnen.

 

Die Höhe des Klientenselbstbehaltes ist von der Art der Leistung, der Pflegegeldstufe sowie des Einkommens- und Lebensverhältnisses des Klienten abhängig. Die Berücksichtigung der Einkommens- und Lebensverhältnisse erfolgt auf Grundlage des Leitfadens "Bemessungsgrundlage Klientenselbtbehalte". Das Vermögen des Klienten wird dabei nicht berücksichtigt.

Anspruchsberechtigter Personenkreis

  • (lt. Richtlinien des Amtes der Tiroler Landesregierung)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den geltenden Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes diesen gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 1 – 7
  • Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben
  • Personen ohne Pflegegeldbezug aufgrund einer ärztlichen Bestätigung
  • Maximale Förderung von 90 Betreuungsstunden pro Monat

Kontakt:

Sozial- & Gesundheitssprengel Wildschönau
Kirchen, Oberau 205
6311 Wildschönau

Tel.: +43 5339 8759
Fax: +43 5339 20056
e-mail: office@sozialsprengel-wildschoenau.at
Bürozeiten:
Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 11:00 Uhr

 

Kirchen, Oberau 205
6311 Wildschönau  

 

Bankverbindungen:

IBAN AT25 3635 7000 0001 8200; Raiba

IBAN AT05 2050 6007 0100 4004; Sparkasse

     

 

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